Infos zum Sportangebot
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Sportabzeichen
Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) verleiht als Auszeichnung für gute und vielseitige körperliche Leistungen das "Deutsche Sportabzeichen". Die Bedingungen für Menschen mit Behinderungen wurden vom Deutschen Behindertensportverband (DBS) im Einvernehmen mit dem DOSB festgelegt.
Der erste Schritt für sportbegeisterte Menschen mit Behinderungen, die ein Sportabzeichen erwerben wollen, ist der Kontakt zum nächstgelegenen Behindertensportverein. Dort erhält der/die BewerberIn die Prüfkarte und erfährt Einzelheiten über die lizenzierten Prüfer, die zur Abnahme des DSA berechtigt sind. In der Prüfkarte muss ein Arzt bescheinigen, dass die Körperbehinderung einen GdB von mindestens 20 v.H. entspricht. Dies ist durch Vorlage eines gültigen Bescheids des Versorgungsamtes (BVG, SVG, SchwbG), der Berufsgenossenschaft oder durch Vorlage eines Endoprothesenpasses, wenn kein Grad der Behinderung vorliegt, zu dokumentieren. Bei Menschen mit Lern- oder geistigen Behinderungen ist die Behinderung durch die Schule/Einrichtung oder eine Beurteilungsskala nachzuweisen.
Ansprechpartner:
Mirjam Schuh Eichenwaldstr. 9 90513 Zirndorf Tel. 0911/99998377 Mobil 0170 5220598 E-Mail: |